Allgemeine Geschäftsbedingungen
WS Datenservice
Hauptstr.20, D-73326 Deggingen
1.
Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und
anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen
Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote,
Auftragsbestätigung
2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart
ist, freibleibend.
2.2 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden
dem Kunden berechnet.
3. Preise
und Zahlungen
3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2 Die Preise verstehen sich unverpackt. Liefer- und
Transportkosten werden gesondert berechnet.
3.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von
uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das
Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum
netto Kasse frei Zahlstelle.
3.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.
Lieferung
4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die
Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere
Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere
Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände
und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter
Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe u.s.w verschieben den
Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während
eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten
Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht
zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und
Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte
geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des
Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir
berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die
Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und
den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
4.3 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand,
erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen
Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an
den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2 Bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter
Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden
ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet.
Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen
Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im
Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt
der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt
bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden
Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen
solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten
Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen
Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an
ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind
jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen
und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die
Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt
der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent
gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe
des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte
Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware
beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der
gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der
Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den
Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug
der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der
Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu
verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
6. Verzug, Unmöglichkeit,
Rücktritt
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und
trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit
oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus
entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit
sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7. Besondere Bestimmungen für
Wartungs- und Reparaturarbeiten
7.1 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen
diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.2 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind
Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen
Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und
ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten
zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als
Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten
zu vergüten.
7.3 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die
Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen.
Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen
eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet,
wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte
Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.1.2 Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel
untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden;
Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur
anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die
gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder
sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und
fristgerechten Rügen dar.
8.2 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit
der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob
fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches
Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist.
Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch
eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit begründet wird.
9. Abwicklung von
Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den
Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei
Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine
Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus
der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten
des Transportes zum Hersteller und der Abholung vom Hersteller,
Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines
Ersatzgerätes.
10. Abnahme
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt
folgendes:
10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den
Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Wahl
fernmündlich, per eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass
die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der
Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von
einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung
den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.
10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der
Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die
Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen
Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen,
erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der
Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der
Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die
Leistung als abgenommen
10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die
Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch
erheblich herabgesetzt sei.
10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf,
werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel
in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur
Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den
vorstehenden Bedingungen.
11. Software
Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt
folgendes:
11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist,
erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht,
die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur
Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur
Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch
Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu
erteilen.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren,
Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten
oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot
ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.
11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von
ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des
Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.
11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden
Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere
Rechte, stehen ausschließlich uns zu.
11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus
technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten
Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund
einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu
beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur
Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.
11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen
Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen
Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise
anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der
Software festgelegt sind.
11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des
Quellcodes.
11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch
Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die
Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch
Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann.
Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird
durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach
Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren
jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen
erbracht.
11.10 Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder
Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die
Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu
beachten.
11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden
in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung
gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer
Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen
über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu
übersetzen.
12. Haftung für Pflichtverletzungen
im Übrigen
12.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie
anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen
gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben,
folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch
für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
12.2. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung
eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen
nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der
Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten
und/oder Schadensersatz verlangen.
12.3. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine
solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt
werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen
ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
12.4. Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle
der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
12.5. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.6. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen,
z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen
(z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder
unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung
von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen
Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt
hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form
vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten
Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche
Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies
nicht getan, ist er verpflichtet, unserem m Mitarbeiter dies vor
Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen unsere Mitarbeiter die
Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die
Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach unserer der
jeweils gültigen Preisliste.
13. Abtretungsverbot, Aufrechnung,
Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind
ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde
ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen,
wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt
ist.
14. Allgemeines
14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
14.2 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertrag und über seine Wirksamkeit ist unser Sitz, sofern nicht das
Gesetz zwingend andere Gerichtsstände eröffnet.